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Wahlarztordination

Sie haben sich für eine Behandlung in einer Wahlarztordination entschieden. Das bedeutet gewisse Unterschiede gegenüber der Behandlung in einer Kassenarztordination. Wir Wahlärzte können uns die Zeit nehmen auf die Bedürfnisse Ihrer PatientInnen einzugehen und das ärztliche Gespräch in aller Ruhe durchzuführen. Wir bieten kürzere Wartezeiten und auch kurzfristigere Terminvereinbarungen sind in unserer Wahlarztordination selbstverständlich.

KOSTENERSATZ

Ein Wahlarzt oder Privatarzt hat keinen direkten Vertag mit den Krankenkassen.

Das bedeutet für Sie als Patient-in, dass Sie zunächst das Honorar vollständig selbst bei Ihrem Wahlarzt begleichen müssen. Die Behandlung kann nicht über Ihre E-Card abgerechnet werden. Die Honorarnote kann jedoch bei Ihrer Krankenkasse mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten eingereicht werden.

Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse bis zu 80% des üblichen Kassentarifes zurückerstattet-das bedeutet leider nicht die Rückerstattung Ihres Rechnungsbetrages von bis zu 80%.


Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Rückerstattung durch die Krankenkasse auch noch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen und bekommen von dieser ebenfalls noch einen gewissen Betrag rückerstattet. Die jeweilige Erstattungshöhe ist dabei abhängig von ihrem individuell mit der Zusatzversicherung abgeschlossenen Vertrag.

Selbstverständlich informieren wir Sie gerne jederzeit über die voraussichtlichen Kosten, die im Rahmen der Behandlung auf Sie zukommen werden!

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